Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hochwasserschaden; Überflutungsschaden; Amtshaftung; Gewässerausbau; Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff; Wasserrecht
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § ... 839 Abs. 1; ; BGB § 537 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative; ; BGB § 538 Abs. 1; ; BGB § 581; ; HPflG § 2; ; GG Art. 34 Satz 1; ; LWG § 56 Abs. 1 Nr. 3 a.F.; ; LWG § 63 Abs. 1; ; LWG § 3 Abs. 3 a.F.; ; LWG § 3; ; LWG § 74 Abs. 1 a.F.; ; LWG § 65; ; WHG § 29; ; WHG § 31 Abs. 1 Satz 1; ; WHG § 14 Abs. 1; ; FlurbG § 41 Abs. 5; ; GemO § 67 Abs. 1 Nr. 7; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtshaftung bei Gewässerausbau - enteignungsgleicher Eingriff - Identität von formeller und materieller Illegalität - Rechtsstellung der Gemeinde bei Aufgabenübertragung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Amtshaftung für Hochwasser- und Überflutungsschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier - 6 O 205/94
- OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90
Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97
Darüber hinaus müssten sich die Kläger entgegenhalten lassen, dass sie das Risiko zu tragen haben, dass sich die Anlage, die bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise fachgerecht geplant und ausgelegt worden ist, sich bei dem einzelnen, besonders ungünstig gelegenen Anwesen der Kläger zu 1) und zu 2) im Ausnahmefall als nicht ausreichend erweist (vgl. BGH NJW 1992, 39, 41; vgl. auch Schmid VersR 1995, 1269, 1271 m.w.N. zum Gewässerausbau und hundertjähriger Wiederkehrzeit).Der Schaden hätte die Kläger auch dann und nicht anders getroffen, wenn sie die zwischen ihren Grundstücken liegende Parzelle nicht gepachtet hätten (vgl. BGH VersR 1992, 58, 60 in Bezug auf eine positive Verletzung des Anschlussverhältnisses).
- BGH, 11.12.1997 - III ZR 52/97
Auslegung einer gemeindlichen Abwasser- und Regenwasserkanalisation
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97
Allgemeine Regeln, etwa im Hinblick auf einen bestimmten Berechnungsregen, seien dann nicht maßgebend, wenn im konkreten Fall bestimmte Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass ein darauf zugeschnittenes Ableitungssystem außer Stande sei, das anfallende Wasser nicht nur in seltenen Ausnahmefällen, sondern darüber hinaus auch bei häufigeren, auch im Rahmen einer generalisierenden Betrachtungsweise zu berücksichtigenden Anlässen zu bewältigen (BGH NJW-RR 1991, 733: Rohrdurchlass; vgl. auch BGH NJW 1998, 1307).Wenn also eine Kehrzeit von 50 Jahren zugrunde zu legen ist, war dies zumindest vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 1983 (GVBl. 1983, 1055, 1056) ein hochstehender Standard, der weit über dem vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 11. Dezember 1997 (NJW 1998, 1307, 1308) herangezogenen Standard eines fünfjährigen Berechnungsregens liegt.
- BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90
Ermittlung des Vermögensverfalls
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97
In einem solchen Fall ist es aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit ausnahmsweise zulässig, den noch in der Vorinstanz anhängigen Teil des Streitgegenstandes mit zu entscheiden (BGH NJW 1991, 2083; NJW 1987, 442).
- BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95
Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97
Sie haften nebeneinander (vgl. BGH NJW 1997, 582;… Staudinger-Hager, BGB, 13. Bearbeitung, § 823 Rn. E 56 m.w.N.). - BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81
Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97
Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 15. November 1982 (BGHZ 86, 152) der Verkehrssicherungspflicht für eine Wasserstraße eine privatrechtliche Natur zuerkannt und zwar aus dem Gesichtspunkt, wie B hervorhebt (…Öffentliches und privates Wasserrecht, 2. Aufl., Rn. 775, Seite 517), dass eine einheitliche und zwar eine privatrechtliche Haftungsanordnung bei Verletzungen der Wasserwege wie der wasserwirtschaftlichen Unterhaltungspflicht erhalten bleibt. - BGH, 14.07.1988 - III ZR 225/87
Gefährdungshaftung für Überschwemmungsschäden
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97
Stellt man demgegenüber isoliert auf den verrohrten Teil des D Baches ab (vgl. BGH NJW 1989, 104), scheitert eine Haftung der Beklagten zu 1) daran, dass der Überschwemmungsschaden dadurch entstanden ist, dass das Wasser des D bachs überhaupt nicht mehr in die Verrohrung gelangen konnte, weil diese überflutet war. - BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97
Diese Gefahr ist insbesondere dann gegeben, wenn im Falle der objektiven Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsansprüchen, die aus dem selben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen oder nur einen Teil der Ansprüche entschieden wird (vgl. zuletzt BGH vom 5. Dezember 2000, Az.: VI ZR 275/99). - BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
Planfeststellung für Baggersee
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97
Das gilt so lange, bis eine ausdrückliche Gestattung durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wird (…vgl. Jeromin aaO § 72 LWG Rn. 86 a; Bundesverwaltungsgericht DVBl. 1979, 67, 69). - BGH, 15.01.1987 - III ZR 17/85
Haftung für Amtspflichtverletzungen der Bediensteten der Unteren …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97
Nach der sogenannten Anvertrauenstheorie des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1987, 2737) beantwortet sich die Frage nach dem haftenden Dienstherrn danach, welche Körperschaft dem Amtsträger die Aufgaben, bei deren Wahrnehmung die Amtspflichtverletzung vorgekommen ist, übertragen hat. - BGH, 11.10.1990 - III ZR 134/88
Amtshaftung einer Gemeinde wegen fehlender Entwässerung bzw. fehlendem …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1675/97
Allgemeine Regeln, etwa im Hinblick auf einen bestimmten Berechnungsregen, seien dann nicht maßgebend, wenn im konkreten Fall bestimmte Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass ein darauf zugeschnittenes Ableitungssystem außer Stande sei, das anfallende Wasser nicht nur in seltenen Ausnahmefällen, sondern darüber hinaus auch bei häufigeren, auch im Rahmen einer generalisierenden Betrachtungsweise zu berücksichtigenden Anlässen zu bewältigen (BGH NJW-RR 1991, 733: Rohrdurchlass; vgl. auch BGH NJW 1998, 1307).
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17
Bauvoranfrage; Bestimmtheit; Wiedererrichtung einer durch Brand zerstörten …
Als eigentumsrechtlich geschützte Rechtsposition wird vielmehr auch das Nutzungsinteresse aufgrund eines Pachtverhältnisses angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - III ZR 116/07 -, BGHZ 175, 35 LS 2 [Durchschneidung landwirtschaftlicher Pachtflächen infolge Straßenbau]; ähnlich: BGH…, Urteil vom 2. Februar 1984 - III ZR 170/82 -, MDR 1984, 647 und juris, Rn. 10; ferner: BGH…, Beschluss vom 10. Juli 1986 - III ZR 269/85 -, juris, Rn. 3 [enteignender Eingriff in das der Klägerin zustehende Pachtrecht]; BGH…, Urteil vom 15. Februar 1996 - III ZR 49/95 -, DVBl. 1996, 671 und juris, Rn. 15 [enteignender Eingriff aufgrund Denkmalschutzverordnung in das Bimsabbauinteresse einer Pächterin]; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Februar 2001 - 1 U 1675/97 -, juris, Rn. 76 ff. [Klage auf Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs für Überschwemmungsschäden infolge fehlerhafter Bachverrohrung, Aktivlegitimation auch der Pächterinnen nicht in Frage gestellt]).